Schulanmeldung 2026/2027

Die Schulanmeldungen für Schulanfänger 2026/2027 finden in diesem Jahr (2025) vor den Herbstferien (06.10.25-10.10.25) statt:

 

Die Anmeldetermine sind folgende:

 

Termine für die Abgabe der Unterlagen (siehe unten): 

 

  • Mittwoch, 24.09.25- Freitag, 26.09.25 von 7.45 Uhr- 09.45 Uhr - hier brauchen SIe keinen Termin

 

 

Termine für das Schulspiel am Nachmittag:

 

  • Montag, 06.10.25 und Dienstag, 07.10.25 von 14.30 Uhr - 18.10 Uhr

 

 Damit der Anmeldetag möglichst ohne allzu lange Wartezeit für Ihr Kind und Sie verläuft, können Sie sich ab Montag,15.09.2025 einen Termin von 7.30 Uhr - 11.00 Uhr in unserem Sekretariat unter der Telefonnummer 02841/31216 geben lassen.

 

Bitte um Beachtung der folgenden Regeln:

    • bitte den Schulanfänger mitbringen
    • bitte keine Geschwisterkinder mitbringen
    • bitte ein kleines Foto des Schulanfängers mitbringen
    • bitte einen eigenen Stift zum Ausfüllen der Dokumente mitbringen
    • bitte alle Dokumente ausgefüllt mitbringen
    • bitte pünktlich zum Termin im Sekretariat (1. Etage) erscheinen
    • bitte auf die Wegführung im Haus achten

Bitte bringen Sie zum Anmeldetermin folgende Unterlagen ausgefüllt mit!!

die Geburtsurkunde des Kindes in Kopie                   
den Impfpass Ihres Kindes zur Ansicht (Nachweis über zwei Masernschutzimpfungen) 
Bild Ihres Kindes- Kleines Format ist vollkommen ausreichend
ggf. eine Kopie der Sorgerechtsentscheidung (wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist) 
ggf. ärztliche Gutachten/Berichte bei Antrag auf Zurückstellung/ bei zusätzlichem Unterstützungsbedarf 
den Anmeldebogen/ das Personaldatenblatt der Stadt Moers  (muss von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden!) / Zweitwunsch angeben
wird Ihnen von der Stadt Moers zugeschickt
die Anmeldung für den offenen Ganztag ( bei Bedarf)
siehe PDF zum Herunterladen
Voranmeldung für den verlässlichen Halbtag (VHT)- Datenschutzerklärung-Kombimandat
siehe PDF zum Herunterladen
ausgefüllte Datenschutzerklärungen für die Waldschule
siehe PDF zum Herunterladen
Teilnahme am Religionsunterricht
siehe PDF zum Herunterladen
Einwilligung zum Austausch von Kindergarten - Grundschule
siehe PDF zum Herunterladen
Alle Unterlagen für eine Anmeldung in der VHT
siehe PDF zum Herunterladen
Personalblatt der Stadt Moers
BITTE NUR AUSFÜLLEN; WENN SIE NICHT IN MOERS WOHNEN (Z.B. SIE KOMMEN AUS DUISBURG UND MÖCHTEN IN MOERS AN EINER GRUNDSCHULE ANMELDEN)
Personalblatt neu.pdf
Adobe Acrobat Dokument 40.1 KB
Checkliste für Eltern_homepage.pdf
Adobe Acrobat Dokument 217.1 KB
Datenschutzabfrage
neue Abfrage Datenschutz 2025.pdf
Adobe Acrobat Dokument 331.7 KB
Religionszugehörigkeit
Abfrage Religionsunterrichtsteilnahme.pd
Adobe Acrobat Dokument 235.4 KB
Eckdaten - kurz und knapp
Wichtige Informationen aus der Betreuung
Eckdaten Anmeldungen_2025_26a.pdf
Adobe Acrobat Dokument 308.0 KB
Aufnahmekriterien VHT 2025 a.docx.pdf
Adobe Acrobat Dokument 247.5 KB
Voranmeldung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 935.6 KB
Kombimandat.pdf
Adobe Acrobat Dokument 361.7 KB
Datenschutzerklärung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 394.5 KB

Am Tag der Anmeldung möchten wir Ihr Kind kennenlernen und eine Lehrerin der Schule wird für ca.15- 20 Minuten ein kleines Einschulungsspiel mit Ihrem Kind durchführen.

Gleichzeitig findet ein Gespräch für Sie als Eltern mit der Schulleitung statt.

 

Bitte beachten Sie noch folgende Hinweise:

 

 Schulpflichtig werden für das Schuljahr 2026/27:

Alle Kinder, die zwischen dem 01. Oktober 2019 und dem 30. September 2020  geboren sind.

  • Eine Zurückstellung vom Schulbesuch für schulpflichtige Kinder ist nur aus gesundheitlichen Gründen möglich. Bitte bringen Sie bereits vorhandene ärztliche Gutachten mit.

                  

  • Eine vorzeitige Einschulung Ihres Kindes (nach dem 30.09.2019 geboren) formlos beantragen durch eine Anmeldung bei den o.g. Terminen.

 

§ 35 SchulG – Beginn der Schulpflicht

(1) Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.

(2) Kinder, die nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind; sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des amtsärztlichen Gutachtens.

(3) Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des amtsärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören. Die Prüfung kann auch auf Antrag der Eltern erfolgen. Die Zeit der Zurückstellung wird in der Regel auf die Dauer der Schulpflicht nicht angerechnet. Das Schulamt kann in Ausnahmefällen auf Antrag der Eltern die Zeit der Zurückstellung auf die Dauer der Schulpflicht anrechnen.